Gastflieger
Du bist bereits Pilot und möchtest unseren Platz kennenlernen? Wir freuen uns auf deinen Besuch.
Tagesmitgliedschaft
Gastflieger sind bei uns herzlich willkommen, damit du bei uns als Gast fliegen darfst wird aus rechtlichen Gründen eine "Rahmenvereinbarung für Tagesmitglieder" ausgefüllt.
Dazu ist der Personalausweis und zur Überprüfung des Versicherungsschutzes die Versichertenkarte des DMFV bzw. DAeC vorzulegen.
Über eine Teilnahme am Flugbetrieb entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung durch den Flugleiter. Eine Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag und dem entsprechenden Eintrag im Flugbuch (Name, Eintrittszeit, Austrittszeit, Modell).
Tagesmitglieder erwerben neben der Berechtigung zur Teilnahme am Flugbetrieb keine weiteren Mitgliederrechte.
Flugleiterpflicht
Ohne eingetragenen Flugleiter kann ein Gast keinen Flugbetrieb aufnehmen!
Lärmpass
Sollte ein Gast ein Modellflugzeug mit Verbrennungsmotor oder Turbine betreiben wollen, so ist ein Lärmpass vorzulegen. Erstflüge ohne Lärmmessung/Lärmpass sind grundsätzlich nicht erlaubt!
82 dB(A)/25m bei Flugmodellen mit Kolbenmotoren und
90 dB(A)/25m bei Flugmodellen mit Turbinenantrieb
Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle
Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge ab einem Abfluggewicht von 250 Gramm unterliegen seit dem 1. Oktober 2017 einer Kennzeichnungspflicht für Flugmodelle. Am Flugmodell muss daher an sichtbarer Stelle ein Schild mit Name und Adresse des Eigentümers angebracht sein. Weitere Infos unter https://www.dmfv.aero/allgemein/kennzeichnungspflicht-fuer-flugmodelle/